Hausordnung

  1. Diese Hausordnung gilt für alle Standorte und Räumlichkeiten im Innen- und Außenbereich der Museen der Stadt Wien. Mit dem Betreten erkennen die Besucher:innen diese Hausordnung an. Mit der Umsetzung dieser Hausordnung sind das Museumspersonal sowie die Sicherheitszentrale (01/505 87 47-85175) des Wien Museums betraut.
     
  2. Alle Besucher:innen sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Sie haften für alle durch ihr Verhalten verursachten Aufwendungen und Schäden am Gebäude, den Ausstellungsobjekten und an festen sowie beweglichen Einrichtung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.
     
  3. Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist der Aufenthalt nur in Begleitung und unter Aufsicht einer aufsichtsberechtigten Person gestattet.
     
  4. Den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder sonstigem ungebührlichen Verhalten Besucher:innen ohne Rückerstattung des allfälligen Eintrittsgeldes des Standortes zu verweisen. Bei wiederholten Verstößen ist die Museumsleitung berechtigt, ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.
     
  5. Akte der Kundgebung von Weltanschauungen und das Ausüben religiöser Rituale sind in den Räumen der Museen der Stadt Wien nicht gestattet.
     
  6. Das Betreten der Ausstellungsräume mit Überbekleidung, Schirmen, Stöcken, regennasser Kleidung, Taschen (größer als 20x30 cm), Schultaschen oder Rucksäcken ist nicht erlaubt. Diese sind an Garderobe oder Kleiderablage abzugeben oder können (je nach Verfügbarkeit) in Schließfächern deponiert werden. Eine Hinterlegung an anderen Stellen ist nicht gestattet. Für Garderobe und Inhalt der Schließfächer übernehmen die Museen der Stadt Wien keine Haftung. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Größere Gegenstände können nicht in der Garderobe abgegeben werden. Kinderwägen dürfen nur in Ausnahmefällen und bei entsprechenden Platzkapazitäten mitgenommen werden. Das Personal an den Ticketkassen gibt gerne darüber Auskunft.
     
  7. Die Garderoben für Besucher:innen sind ausschließlich zur Nutzung während der Öffnungszeiten bestimmt. Die Mitnahme der Schlüssel der Schließfächer außer Haus ist nicht erlaubt.
     
  8. Gegenstände, die über Nacht in der Garderobe oder den Schließfächern verblieben sind, werden eingezogen und zehn Tage am jeweiligen Museumsstandort zur Abholung verwahrt. Nach Ablauf der Frist werden die Gegenstände dem Fundservice der Stadt Wien übergeben.
     
  9. Das Mitbringen von Gefahrenstoffen, Waffen, etc. ist verboten. Bei Zuwiderhandlung ist das Personal berechtigt, die Polizei zu verständigen und Besucher:innen den Zutritt zu den Museumsstandorten zu verwehren. Bei Missachtung der Wegweisungen durch Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien droht eine Verwaltungsstrafe oder unter Umständen sogar eine Festnahme.
     
  10. Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist verboten. Hiervon ausgenommen sind an der Leine geführte Assistenz- und Therapiehunde. Ein entsprechender Ausweis ist dem Personal an den Ticketkassen vor dem Museumsbesuch vorzulegen.
     
  11. Das Personal ist berechtigt, stichprobenweise Personen- und Taschenkontrollen durchzuführen.
     
  12. Das Berühren der Ausstellungsobjekte ist verboten. Hiervon ausgenommen sind nur ausdrücklich gekennzeichnete Objekte.
     
  13. Im Falle eines Brandalarms ist der Standort auf dem kürzesten, gekennzeichneten Weg zu verlassen. Das Benutzen der Aufzüge ist untersagt.
     
  14. Die Museumsstandorte dürfen nur über die jeweils vorgesehenen und freigegebenen Eingänge betreten werden. Ausnahmen können nur in Begleitung von Museumspersonal gemacht werden. Der Aufenthalt von Besucher:innen ist nur in den öffentlich zugänglichen Bereichen gestattet. Das Übersteigen von Absperrungen oder Möbeln, die zur Raumtrennung genutzt werden, ist verboten.
     
  15. Durch von den Museen der Stadt Wien organisierte oder von Mitarbeiter:innen durchgeführte Führungen haben Vorrang vor sämtlichen anderen (externen) Gruppen oder Führungen in den Ausstellungsräumen.
     
  16. Gruppenbesuche und Führungen (organisiert) durch externe Personen („externe Gruppen“) sind gemäß dieser Hausordnung bis auf Widerruf erlaubt. Externe Gruppen dürfen eine maximale Gruppengröße von 10 Personen (zzgl. allfälligem Guide) nicht überschreiten, sofern dies nicht vorab schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls kann der Einlass verzögert oder verwehrt werden. Für die Dauerausstellung am Standort Karlsplatz sind externe Gruppen immer (unabhängig von ihrer Gruppengröße) zur vorherigen Anmeldung verpflichtet. Dies gilt auch für Schulgruppen.
     
  17. Leiter:innen von externen Gruppen (insbesondere Reiseleiter:innen oder Fremdenführer:innen) haben sich als solche gegenüber dem Museumspersonal auszuweisen und auf Aufforderung entsprechende Berechtigungen vorzuzeigen. Sie sind für das angemessene Verhalten ihrer Gruppenmitglieder verantwortlich.
     
  18. Bedingt durch zeitgleich abgehaltene Führungen oder Gruppenbesuche kann neben einer Verzögerung oder Verwehrung des Einlasses auch eine Gruppenaufteilung erforderlich sein. Zur Erhöhung der Einlasswahrscheinlichkeit von externen Gruppen besteht an einigen Standorten vereinzelt die Möglichkeit einer Reservierung.
     
  19. Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt in die Ausstellungsräumlichkeiten und sind nicht übertragbar. Bei Verlassen des Hauses verlieren sie ihre Gültigkeit. Ausnahmen können gekennzeichnete Zonen sein, die ohne Eintrittskarte besucht werden können. Das Personal an den Kassen informiert darüber.
     
  20. Das Fotografieren von Objekten in den Ausstellungen ist ohne Stativ und Blitzlicht gestattet, sofern nicht einzelne Exponate mit einem entsprechenden Hinweis auf ein Fotografierverbot versehen sind. Filmaufnahmen sowie fotografische Aufnahmen mit Stativ und Blitzlicht bzw. Lampen bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die Museumsleitung. Foto- und Filmaufnahmen dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Nutzung bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die Museumsleitung.
     
  21. Bei Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen (TV, Hörfunk, Internet, Film, Printmedien etc) am Museumsstandort erklärt sich der/die Besucher:in damit einverstanden, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit dem Besuch gemachten Aufnahmen ohne Vergütung und ohne zeitliche, räumliche und zahlenmäßige Beschränkung in allen derzeit bekannten oder künftig entwickelten technischen Verfahren im Rahmen der üblichen Verwertung verwendet werden dürfen.
     
  22. Die Ausstellungsräume dürfen nicht mit Speisen oder Getränken betreten werden. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Gastronomie- und Aufenthaltsräume) gestattet. Im Wien Museum am Karlsplatz sind dies der Pavillon im Eingangsbereich sowie das Terrassengeschoss.
     
  23. In allen Museumsstandorten gilt ein striktes Alkoholverbot. Ausgenommen davon sind lediglich die jeweiligen Gastronomiebereiche.
     
  24. An allen Museumsstandorten gilt ein striktes Rauch- und Dampfverbot. Dies schließt auch die Nutzung von E-Zigaretten ein.
     
  25. Betriebsfremden Personen ist der Zutritt zu allen nicht öffentlichen Bereichen nur in Begleitung von Mitarbeiter:innen der Museen der Stadt Wien gestattet. Nach Vorlage eines Ausweises zur Bestätigung der Identität wird vom/von der Portier:in bzw. der Sicherheitszentrale ein Besucherausweis ausgegeben. Ausnahmen hiervon können von der Museumsleitung genehmigt werden.
     
  26. Sämtliche Verkehrswege, Fluchtwege und (Not-)Ausgänge sind frei zugänglich zu halten und dürfen nur im Bedarfsfall benutzt werden.
     
  27. Anlieferungen sind mit dem Standort abzustimmen. Transportmittel dürfen nicht in den Verkehrs- oder Fluchtwegen abgestellt werden.
     
  28. Bei zu großem Besucherandrang oder aus anderen besonderen Gründen kann der Museumsbetrieb ganz oder teilweise geschlossen werden.

 

Stand: Juli 2024

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